Allgemeine Geschäftsbedingungen der b20 – serviced apartments bern ag


Im Anschluss an die Anfrage durch den Gast über die Website vom b20 (www.b20.ch) sowie auch per Telefon erhält dieser vom b20 ein schriftliches Angebot gefolgt von einer Reservationsbestätigung. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservationsbestätigung vom b20 an den Gast zustande.

(1) Im Preis inbegriffen ist die Überlassung des möblierten Apartments für den vereinbarten Zeitraum sowie deren 14-tägliche Reinigung (inkl. Wechsel von Frottee- und Bettwäsche). Weitere Leistungen seitens b20 für den Gast werden separat verrechnet. Die Einheiten sind für 1-2 Personen vorgesehen und personalisiert (keine Übertragbarkeit an Dritte).

(2) Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein (MWST). Ohne andere Vereinbarung sind die Übernachtungs- und die Beherbergungsabgabe nicht im Preis inbegriffen.

(3) Von der Übernachtungs- und Beherbergungsabgabe befreit sind Personen mit Wohnsitz in der Stadt Bern, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, Militärpersonen und Angehörige des Zivilschutzes im Dienst, Wochen- und Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter (müssen beim Einwohneramt gemeldet sein), Studentinnen und Studenten.

(4) b20 ist berechtigt, jederzeit den Preis für die Überlassung der möblierten Apartments gesamthaft oder anteilig im Voraus zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Rahmen der Reservationsbestätigung vereinbart. Kommt der Gast seiner Verpflichtung der Bezahlung nicht fristgemäss nach, ist b20 berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Gast ist für den dem b20 daraus entstehenden Schaden haftbar.

(5) Sofern nach Ende des Aufenthalts des Gastes im b20 noch ein offener Rechnungstrag besteht, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Gast per Kreditkarte (Mastercard oder Visa) oder Debitkarte (EC/Maestro) zu bezahlen. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist b20 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben.

(6) Preisänderungen durch b20 bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Die als temporäre Wohnlösung konzipierten Einheiten können ab einem Monat bis hin zu maximal einem Jahr gebucht werden. Verlängerungen, die über die Gesamtfrist von einem Jahr hinausgehen, werden nur in Ausnahmefällen gewährt und können erst maximal vier Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Beherbergungsdauer eingegeben werden.

(1) Der Gast hat bei der Reservation jeweils anzugeben und den Nachweis zu erbringen, über welchen Aufenthaltsstatus er verfügt (Schweizer Bürgerrecht, Kurzaufenthalter, Wochenaufenthalter). Der Gast nimmt davon Kenntnis, dass seinen Aufenthaltsstatus einen Einfluss auf den Preis hat (u.a. infolge Bezahlung der Tourismusförderungs- resp. der Beherbergungsabgabe). Sollten die gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, haftet der Gast gegenüber Dritten (insbesondere gegenüber der Steuerverwaltung der Stadt und des Kantons Bern) und haltet b20 vollumfänglich schadlos.

(2) Der Gast ist dazu verpflichtet, das Inventar innerhalb der ersten 7 Tage ab Bezug des Apartments zu überprüfen. Sollten keine Schäden im Zimmer oder fehlendes Mobiliar gemeldet werden, übernimmt der Gast die finanzielle Verantwortung für jegliche Schäden und Mängel.

(3) Der Gast ist zum sorgfältigen Umgang mit der Einrichtung und zu Rücksichtnahme gegenüber den anderen Gästen verpflichtet (siehe Hausordnung).

(4) Rauchen ist im ganzen Gebäude untersagt. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafgebühr von CHF 300.00 geahndet.

Die möblierten Apartments sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen.

Der Gast darf keine baulichen Veränderungen am möblierten Apartment vornehmen.

In den möblierten Apartments von b20 sind keine Haustiere erlaubt. Ausnahmen können nach vorgängiger Rücksprache mit den Verantwortlichen in Spezialfällen gewährt werden.

(1) Der Gast haftet gegenüber b20 für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden am möblierten Apartment, die durch ihn selbst oder Dritte verursacht werden.

(2) b20 lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Gast oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Gegenständen, die durch den Gast eingebracht werden, ist Sache des Gastes.

(3) b20 haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wird wegbedungen.

(1) Ist die von b20 vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt oder andere von b20 nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann b20 im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

(2) b20 ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zu Annahme besteht, dass der Aufenthalt des Gastes im b20 die Sicherheit gefährden kann. Allfällige Schadenersatzansprüche vom b20 gegenüber dem Gast bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(3) Die gewerbliche Nutzung des Apartments durch den Gast ist nicht erlaubt.

(1) Annullierungen der Buchung oder verfrühte Abreise muss bis spätestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.

(2) Im Fall einer Annullierung oder bei vorzeitiger Abreise nach Ablauf der oben genannten Frist werden dem Gast Annullierungskosten wie folgt berechnet:

15–29 Tage vor Anreise, bzw. Abreise: CHF 500.00 *
7–14 Tage vor Anreise, bzw. Abreise: CHF 1000.00 *
Ab 6 Tage vor Anreise, bzw. Abreise: 100% der Monatsmiete *
*(bezieht sich bei vorzeitiger Abreise auf den Folgemonat)

(4) Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen von b20 und ihren Partnern in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.

(5) b20 behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

(1) Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.

(2) Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von b20 zuständig.


Bern, Januar 2019